Fachschaftsrat Bauing / Vwing

Prüfungsamt

Es ist wichtig, dass ihr eure Prüfungsordnung kennt!

Alle Informationen ohne Gewähr. Rechtsgültig sind nur die Informationen der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. die Informationen auf der Seite des Prüfungsamts.

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... arbeitet im Auftrag der Prüfungsausschüsse und wickelt die Prüfungsverwaltung ab. Gleichzeitig ist das Prüfungsamt Anlaufstelle für Studierende. Bitte beachtet die Sprechzeiten!

  • Beratung zu allen prüfungsrelevanten Fragen des Studiums
  • Veröffentlichung der Klausurtermine
  • Anmeldungen zu Prüfungen
  • Bearbeitung von Rücktrittsersuchen von Prüfungen und Attesten
  • Erfassung von Prüfungsergebnissen und Verwaltung der Studienkonten
  • Umschreibungen in neue Prüfungsordnungen
  • Ausstellung von Zeugnissen und Urkunden

Informationen zu

Es ist wichtig, dass ihr euch an die Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen haltet.

  • Anmeldefrist für Prüfungen des Bauingenieur- und Verkehrswesens:
    2  Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Anmeldefrist für Prüfung der Wirtschaftswissenschaften:
    3 Wochen vor dem Beginn (erste Klausur) der Prüfungsphase (Mitte Januar oder Ende Juni)

Je nach Prüfungsordnung kann man sich bis eine Woche vor der Prüfung auch wieder abmelden, in manchen Prüfungsordnungen ist dies aber auch nur im ersten Versuch möglich. Schaut in eurer jeweiligen Prüfungsordnung unter dem Stichwort „Rücktritt“.

Wichtig: Die An- und Abmeldefristen werden in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt, nur die Angaben dort sind rechtsgültig.

Es gibt aber auch für Lehrende Fristen, z.B. bis wann Klausuren kontrolliert sein müssen. In den meisten Prüfungsordnungen sind das 6 Wochen nach dem Klausurtermin, in der Bauing PO 2011 sind es nur 4 Wochen.

Falls ihr Probleme habt, dass ihr sehr lange auf euer Klausurergebnis wartet, schaut unter

Probleme im Studium

Beachtet bitte die Informationen des Prüfungsamtes.

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Solltet ihr am Prüfungstermin krank sein, so müsst ihr unverzüglich ein Attest im Prüfungsamt einreichen. Vorlagen für das ärztliche Attest sowie Fristen findet ihr auf der Seite des Prüfungsamts unter eurem Studiengang.

Nach Einreichen des Attests ist es wichtig, dass ihr das Wirksamkeitswerden des Attests kontrolliert, also dass in eurem Studienkonto die Note NE (nicht erschienen) in KRA (krank) umgewandelt wird. Nähere Informationen findet ihr auf der Seite des Prüfungsamts unter eurem Studiengang unter FAQ.

Habt ihr eine Klausur nicht bestanden oder seid am Klausurtermin krank gewesen, so werdet ihr (je nach Prüfungsordnung) zum nächsten oder übernächsten Termin pflichtangemeldet. Über diese Pflichtanmeldung werdet ihr nicht informiert, ihr findet diese Prüfung aber in eurem Studienkonto mit dem Kürzel AN für angemeldet.

Weitere Infos über #UniWuppertal: