Fachschaftsrat Bauing / Vwing

Sollten die finanziellen Voraussetzungen für ein Studium fehlen, kann das Studium durch Leistungen nach dem "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (kurz: BAföG) gefördert werden. BAföG wird je zur Hälfte als nichtrückzahlbarer Zuschuss und zinsloses Darlehen gewährt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt von den individuellen Lebensumständen ab.

Weitere Infos des HSW

Zur BAföG-Website des Bundesministeriums

Bei Vorliegen einer unverschuldeten finanziellen Notlage kann aus dem Sozialfonds des Hochschul-Sozialwerkes Wuppertal an die Studierenden der Bergischen Universität Wuppertal, der Hochschule für Musik Köln, Abteilung Wuppertal, und der Kirchlichen Hochschule Wuppertal/Bethel, Arbeitsbereich Wuppertal, Darlehen, Beihilfen, Babygelder sowie Sozialstipendien vergeben werden:

• Vergabe von Sozialstipendien maximal 3 x bis zu 860 €,

• Einmalhilfen in Höhe von 500 €,

• Zinslose Darlehen als Vorauszahlung auf BAföG,

• „Babygeld“ in Höhe von 250 €

Weitere Infos des HSW

Die Darlehenskasse der Studierendenwerke e. V. (Daka) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Studierende durch ein zinsloses Studiendarlehen finanziell zu unterstützen.

Mit dem Daka-Darlehen soll Studierenden die wirtschaftliche Grundlage gegeben werden, sich frei von Belastungen durch Jobs zur Sicherung des Lebensunterhalts dem Studium zu widmen und dieses erfolgreich abzuschließen. Die Darlehenssumme Beträgt max. 12.000 €, für einen Auslandsaufenthalt können weiter 6.000 € beantragt werden. Das Daka-Darlehen ist zinslos.

Weitere Infos des HSW

Zur Daka-Website

Weitere Infos über #UniWuppertal: