Fachschaftsrat Bauing / Vwing

Prüfungsamt

Es ist wichtig, dass ihr eure Prüfungsordnung kennt!

Alle Informationen ohne Gewähr. Rechtsgültig sind nur die Informationen der jeweiligen Prüfungsordnung bzw. die Informationen auf der Seite des Prüfungsamts.

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... arbeitet im Auftrag der Prüfungsausschüsse und wickelt die Prüfungsverwaltung ab. Gleichzeitig ist das Prüfungsamt Anlaufstelle für Studierende. Bitte beachtet die Sprechzeiten!

  • Beratung zu allen prüfungsrelevanten Fragen des Studiums
  • Veröffentlichung der Klausurtermine
  • Anmeldungen zu Prüfungen
  • Bearbeitung von Rücktrittsersuchen von Prüfungen und Attesten
  • Erfassung von Prüfungsergebnissen und Verwaltung der Studienkonten
  • Umschreibungen in neue Prüfungsordnungen
  • Ausstellung von Zeugnissen und Urkunden

Ansprechpartnerin

Informationen zu

Es ist wichtig, dass ihr euch an die Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen haltet.

  • Anmeldefrist für Prüfungen des Bauingenieur- und Verkehrswesens:
    2  Wochen vor dem Prüfungstermin
  • Anmeldefrist für Prüfung der Wirtschaftswissenschaften:
    3 Wochen vor dem Beginn (erste Klausur) der Prüfungsphase (Mitte Januar oder Ende Juni)

Je nach Prüfungsordnung kann man sich bis eine Woche vor der Prüfung auch wieder abmelden, in manchen Prüfungsordnungen ist dies aber auch nur im ersten Versuch möglich. Schaut in eurer jeweiligen Prüfungsordnung unter dem Stichwort „Rücktritt“.

Wichtig: Die An- und Abmeldefristen werden in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt, nur die Angaben dort sind rechtsgültig.

Infos hierzu gibt es auch auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge des Prüfungsamtes. Wählt hier eure Prüfungsordnung (PO) aus.

 

Es gibt aber auch für Lehrende Fristen, z.B. bis wann Klausuren kontrolliert sein müssen. In den meisten Prüfungsordnungen sind das 6 Wochen nach dem Klausurtermin, in der Bauing PO 2011 sind es nur 4 Wochen.

Falls ihr Probleme habt, dass ihr sehr lange auf euer Klausurergebnis wartet, schaut unter

Probleme im Studium

Beachtet bitte die Informationen des Prüfungsamtes. 

Solltet ihr am Prüfungstermin krank sein, so müsst ihr unverzüglich ein Attest im Prüfungsamt einreichen. Vorlagen für das ärztliche Attest sowie Fristen findet ihr auf der Seite des Prüfungsamts unter eurem Studiengang.

Vorgehen:

  1. Unverzüglich das Prüfungsamt (und am besten auch den Lehrstuhl) per E-Mail informieren, dass man von der Prüfung zurücktritt!
  2. Ein ärtzliches Attest innerhalb von 3 Werktagen digital beim Prüfungsamt einreichen (Anleitung s.u.).
  3. Info: Einreichen des Attests in Papierform bitte nur noch bei Thesen und eingeschränkt wiederholbaren Hausarbeiten. Infos hier.

NEU: Digitales Einreichen von Unterlagen

Ab sofort ist es möglich im Falle von Krankheit das ärtzliche Attest auch digital einzureichen.

Kurzanleitung

Ein ärztliches Attest zur Krankmeldung bei Prüfungen über den folgenden Link Attest-Upload als PDF-Datei eingereichen (Anleitung zum Attest-Upload). Bitte beachtet, dass der Upload nur aus dem Uninetz heraus funktioniert. Hierzu ist eventuell eine VPN Verbindung notwendig. Das von Euch hochgeladene Attest erreicht automatisch Eure zuständige Sachbearbeitung.

Wichtig: Ihr müsst für jede eingeschränkt wiederholbare Prüfung, die Ihr krankheitsbedingt verpasst, ein Attest uploaden und die PDF Datei dementsprechend je Prüfung umbenennen.

 

Weitere rechtsgültige Infos:

Bei Fragen:
zpateam5[at]uni-wuppertal.de
rembold[at]uni-wuppertal.de

 

Bitte prüft nach dem Einreichen des Attests, ob dieses auch auf StudiLöwe eingetragen wurde (Kürzel: KRA). Dies kann eine Weile dauern.

Habt ihr eine Klausur nicht bestanden oder seid am Klausurtermin krank gewesen, so werdet ihr (je nach Prüfungsordnung) zum nächsten oder übernächsten Termin pflichtangemeldet. Über diese Pflichtanmeldung werdet ihr nicht informiert, ihr findet diese Prüfung aber in eurem Studienkonto mit dem Kürzel AN für angemeldet.